Selbstverständlich können Sie Einzahlungen auch in bar und kostenfrei leisten, beziehungsweise Barauszahlungen entgegen nehmen. Dazu steht Ihnen eine Kasse für Bareinzahlungen im Erdgeschoss des Stadthauses Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Chorweiler zur Verfügung. Diese Kasse ist regelmäßig zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
- Montag bis Donnerstag, 8 bis 15:30 Uhr
- Freitag, 8 bis 12 Uhr.
Einzahlungen und Auszahlungen können dort nach vorheriger Absprache auch zu anderen Uhrzeiten innerhalb der Dienstzeiten vorgenommen werden.
Zahlstellen, wo Sie in bar zahlen können, gibt es außerdem in allen Bezirksrathäusern sowie bei verschiedenen anderen Dienststellen. Dort kann jedoch nur Geld für Dienstleistungen angenommen werden, die an diesen Stellen erbracht wurden - wie beispielsweise für das Ausstellen, die Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses.
Bareinzahlungen auf Forderungen der Stadtkasse, wie zum Beispiel für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Bußgelder, Kindergartenbeiträge, Nutzungsgebühren, Fehlsubventionsabgaben und Ähnliches können Sie leider derzeit aus organisatorischen Gründen noch nicht bei den Zahlstellen in den Bezirksrathäusern leisten.
Bei der Stadtkasse und den Zahlstellen stehen Ihnen für die bargeldlose Zahlung EC-Cash-Terminals zur Verfügung.