Sie können uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung für regelmäßig wiederkehrende Forderungen erteilen. Das hat für Sie und für uns Vorteile. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Kindergartenbeiträge, Grundbesitzabgaben, Nutzungsgebühren und so weiter. Zum 1. Februar 2014 wurde der bisherige Zahlungsverkehr auf das einheitliche europäische Verfahren "SEPA" umgestellt.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Nach den bei allen Banken und Sparkassen gleichlautenden Inkassovereinbarungen gilt ein über das Internet einschließlich E-Mail erteiltes Mandat als nicht autorisiert. Auch ein über den Internetdienst E-Mail übersandtes PDF-Dokument gilt bei den Geldinstituten als nicht autorisiert. Die Stadtkasse Köln akzeptiert daher SEPA-Mandate für Gewerbesteuerforderungen grundsätz-lich nur im Original oder per Fax, bei allen anderen Forderungen dagegen jedoch aus Kulanzgründen auch per Mail.
Bei Änderung der Bankverbindung zu einem bestehenden Lastschrifteinzug ist nicht zwingend ein neues SEPA-Mandat erforderlich. Eine vom Zahler unterschriebene Mitteilung im Original oder per Fax ist aber notwendig. Eine Mitteilung Ihrer Bank oder Sparkasse reicht nicht.

Infos zum SEPA-Zahlungsverkehr

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Informationen rund um den Lastschrifteinzug

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Und das Risiko für Sie?

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Stadtkasse
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-21530
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

Anfahrt

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