Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das richtige Kassenzeichen und Girokonto an, damit eine richtige Zuordnung Ihrer Zahlungen möglich ist.
Können wir den Eingang einer von Ihnen geleisteten Zahlung nicht feststellen, prüfen Sie bitte als erstes, ob Ihre Bank den angewiesenen Betrag kurze Zeit später Ihrem Girokonto wieder gutgeschrieben hat.
Falls dies nicht geschehen ist, überprüfen Sie bitte nochmals die bei Ihrer Überweisung angegebene Bankverbindung und den Verwendungszweck.
Fehlt das Kassenzeichen, oder enthält es nicht die notwendigen zwölf Stellen, konnte die Stadtkasse möglicherweise Ihre Überweisung nicht ordnungsgemäß zuordnen. Sprechen Sie bitte in diesem Fall mit Ihrer Buchhalterin oder Ihrem Buchhalter bei der Stadtkasse.
Sollten wir den Eingang Ihrer Überweisung auch danach nicht feststellen können, beauftragen Sie bitte Ihr Kreditinstitut, die Überweisungsempfängerin oder den Überweisungsempfänger festzustellen. Falls die Stadtkasse die Empfängerin ist, erhält sie über das von Ihnen beauftragte Kreditinstitut eine Mitteilung über den Tag der Überweisung und die Angaben zum Verwendungszweck.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahren hin. Wenn Sie regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie zum Beispiel Mieten, Kindergartenbeiträge und so weiter zu begleichen haben, erteilen Sie einfach eine Einzugsermächtigung. Ganz egal, ob wir den Betrag rechtzeitig oder verspätet einziehen – die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Buchung brauchen Sie keinen Säumniszuschlag zu zahlen.
Wie können Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen? Kein Problem! Nutzen Sie unseren Downloadservice oben, anschließend die Einzugsermächtigung ausfüllen, zwölf-stelliges Kassenzeichen nicht vergessen, unterschreiben und an die Stadtkasse Köln senden.