Ein Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter, die nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung, wenn es vor dem 1. Juli 1993 geboren ist und der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war. Das Kind muss sich zum Zeitpunkt der Erklärung seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und darf das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
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Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
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