Als Schwerbehinderte*r mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Erblindung (Merkzeichen "Bl") können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Parkberechtigung für Schwerbehinderte
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-30744
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Parkberechtigung für Schwerbehinderte
- Öffnungszeiten
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Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln.