Als Schwerbehinderte*r mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Erblindung (Merkzeichen "Bl") können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Antragsvoraussetzungen und Geltungsbereich

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Hinweis zu Ausweisen, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden

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Personenbezogener Behindertenparkplatz

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Servicenummern

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So erreichen Sie uns

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Parkberechtigung für Schwerbehinderte
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-30744
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen

Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln.

Anfahrt

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