Wenn wir im im Rahmen der Unterstützung erkennen, dass der andere Elternteil in den Unterhaltsangelegenheiten oder auch bei der Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes nicht mitarbeitet, können gerichtliche Schritte erforderlich werden. Sie können dann eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Hierdurch werden wir Beistand für Ihr Kind. Die Aufgabe wird von einer Verwaltungskraft, dem Beistand, wahrgenommen.
Der Beistand gilt neben Ihnen als gesetzliche Vertretung des Kindes. Die Beistandschaft kann die Festsetzung und Durchsetzung des Unterhalts für Ihr Kind und erforderlichenfalls auch die Klärung der Vaterschaft beinhalten. Als Beistand können wir die nötigen Anträge beim Familiengericht stellen und Ihr Kind vor Gericht vertreten. In Unterhaltssachen dürfen Sie Ihr Kind vor Gericht dann nicht mehr vertreten. Ihr Sorgerecht ist ansonsten nicht eingeschränkt. Als Beistand sind wir weisungsfrei und treffen unsere Entscheidungen im Rahmen unserer Fachkompetenz zum Wohl des Kindes. Die Beistandschaft endet automatisch durch Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beendigung der Beistandschaft auch jederzeit schriftlich erklären.