Durch eine Sorgeerklärung bestimmen nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes, dass sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. In der Regel hat eine nicht verheiratete Mutter nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge. Sie ist alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes.

Um die Sorge gemeinsam auszuüben, können nicht verheiratete Eltern vor oder nach der Geburt ihres Kindes die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Diese Erklärung muss beurkundet werden. Die Beurkundung kann bei uns sowie bei einem*einer Notar*in erfolgen.

Benötigte Dokumente

aufklappen

Voraussetzungen

aufklappen

Weitere Informationen

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen