Sie benötigen als nicht verheiratete Mutter einen Nachweis, inwieweit Sie allein sorgeberechtigt sind? Dann können wir Ihnen auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ausstellen. Diese schriftliche Auskunft, auch Sorgebescheinigung genannt, wird häufig von Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Voraussetzungen für die Auskunftserteilung

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Wo erhalte ich die schriftliche Auskunft?

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Sie haben noch Fragen?

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Vorsprache

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Gebühren

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