Die Genehmigungsfreistellung ist nur für eingeschränkte Vorhaben und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Über die Voraussetzungen zur Freistellung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Zum Erstellen der notwendigen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung müssen Sie eine bauvorlageberechtigte Person beauftragen. Dies sind in der Regel Architekt*innen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
- Formular Genehmigungsfreistellung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- Formular Baubeschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- Formular zur Prüfung eines Grundstückes auf mögliche Belastung mit Kampfmitteln
- Präventive Kampfmittelräumung
- Grundstücksentwässerung