Sie benötigen einen zusätzlichen Reisepass? Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie uns Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Sie erhalten mehrere Pässe:
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.
Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten, reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie uns erneut die Gründe mitteilen.
Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.
Für die Fertigung von Passfotos steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Kundenzentrums weitergeleitet. Die Kosten für die ausschließlich digitalen Passfotos betragen 7 Euro. Diese zahlen Sie bitte mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung. Der Self-Service-Terminal im Kundenzentrum ist zur Herstellung von biometrietauglichen Passfotos ab dem 6. Lebensjahr geeignet.
Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.
Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln
Wenn Sie für Ihr Kind einen Zweitpass beantragen, muss Ihr Kind Sie bei der Antragstellung begleiten.
Was außerdem bei der Beantragung eines Reisepasses für Jugendliche unter 18 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Sie enthalten Informationen und besondere Regelungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen, und Sie können dort bei Bedarf eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils herunterladen.
Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen
Mit wenigen Klicks können Sie sich hier Schritt für Schritt die für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen passgenau zusammenstellen lassen:
Minderjährige können ihren Reisepass nicht eigenständig abholen.
Es genügt, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument zur Abholung vorspricht und vom zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis (Kopie genügt) vorlegt. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, benötigen wir anstelle der Einverständniserklärung die Sorgerechtsbescheinigung.
Die Einverständniserklärung ist in der Vollmacht zur Abholung enthalten, die Sie unter Downloads und Infos herunterladen können.
Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien genügen) beziehungsweise den Personalausweis und die Sorgerechtsbescheinigung des allein erziehenden Elternteils (Kopien genügen).
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.
Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049-116 116 oder 0049-30 40 50 40 50.
Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Bei Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Wenn Sie für Ihr Kind einen Zweitpass beantragen, muss Ihr Kind Sie begleiten.
Mit der Abholung Ihres fertigen Zweitpasses können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Eine Vollmacht können Sie unter „Downloads und Infos“ herunterladen.
Minderjährige können einen Zweitpass weder eigenständig beantragen noch abholen. Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise unter „Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige“.
37,50 Euro für einen Zweitpass für Personen unter 24 Jahren
70 Euro für einen Zweitpass für Personen ab 24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Zweitpass.
Zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
Zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass für Vielreisende
Zahlungsmittel
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