Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:
- Taxi
- Mietwagen
- gebündelter Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr
- oder Behindertenspezialverkehr
Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie den Führerschein zur Fahrgastbeförderung erwerben.
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen.
Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.
Sie können jemanden mit der Abholung bevollmächtigen. Die Person muss sich bei der Abholung ausweisen können. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren Personalausweis oder Pass, zumindest aber eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitzugeben.
Ebenfalls benötigen wir die Unterlagen, um deren Vorlage Sie in dem Benachrichtigungsschreiben des Amtes für öffentliche Ordnung gebeten wurden.
Termine können Sie telefonisch über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 115 oder 221-0 buchen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Termine online über den "Termin buchen"-Button am Anfang dieser Seite zu buchen.
- 56,90 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen.
- 79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren