Sie wohnen in Köln und besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der zu den sogenannten Drittstaaten gehört. Das sind Staaten, die

  • nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören,
  • nicht zu den Staaten gehören, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind.

Sie möchten diese Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Beachten Sie bitte, dass Sie bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines Ihren ausländischen Führerschein abgeben müssen.

Zusätzliche Unterlagen bei Klasse C (Lkw) und Klasse D (Bus)

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Hinweise zum biometrischen Passfoto

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Prüfungen und Probezeit

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Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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