Sie haben einen Führerschein
- der Bundeswehr,
- des Bundesgrenzschutzes beziehungsweise der Bundespolizei
- oder der Polizei.
Führerscheine von Behörden und Bundeswehr berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die Führerscheine gelten nur für die Dauer Ihres Dienstverhältnisses. Nachdem Sie Ihr Dienstverhältnis beendet haben, wird Ihr Behördenführerschein eingezogen.
Sie können aber die Umschreibung in einen zivilen Führerschein beantragen.
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.
Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.
Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.
43,90 Euro bis 44,20 Euro in der Probezeit.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren