Sie fahren ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug und möchten im Straßenverkehr bestimmte Bevorrechtigungen nutzen. Diese Bevorrechtigungen dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind. Im Inland zugelassene Fahrzeuge benötigen dann ein so genanntes "E-Kennzeichen".
Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen, soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben, folgendes nutzen:
- Parkplätze an Ladesäulen
- entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze
- Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
- einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
-
Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
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