Sie fahren ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug und möchten im Straßenverkehr bestimmte Bevorrechtigungen nutzen. Diese Bevorrechtigungen dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind. Im Inland zugelassene Fahrzeuge benötigen dann ein so genanntes "E-Kennzeichen".

Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen, soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben, folgendes nutzen:

  • Parkplätze an Ladesäulen
  • entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze
  • Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
  • einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

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