Sie möchten nach Ihrer Eheschließung oder Verpartnerung einen Doppelnamen führen?
Dies setzt voraus, dass Sie bei der Trauung einen gemeinsamen Namen, den Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen, bestimmt haben. Sollten Sie bei Ihrer Trauung keinen gemeinsamen Namen bestimmt haben, können Sie dies jederzeit nachholen.
Doppelnamen können nach deutschem Recht entstehen, wenn Sie Ihrem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Geburtsnamen beziehungsweise den zur Zeit der Trauung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Den Doppelnamen kann nur die Person führen, deren Name nicht zum Ehenamen beziehungsweise zum Lebenspartnerschaftsnamen gewählt wurde.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister beziehungsweise Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
Bestimmung eines Ehenamens
Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens
Doppelnamen ablegen
Wenn Sie Ihren durch Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft erworbenen Doppelnamen wieder ablegen möchten, können Sie, unabhängig davon, ob Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft noch besteht, eine Erklärung abgeben, um wieder den Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen zu führen.
Nach Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie zusätzlich wieder den Familiennamen, den Sie vor Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft geführt haben, oder Ihren Geburtsnamen annehmen.
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird Ihr Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird Ihr Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Für die Erklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
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Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
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Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
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Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
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- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-25788
- Kontakt
- Sicheres Formular
- E-Mail:
-
E-Mail an Eheregister
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Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)
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