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Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind in einem Kölner Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab.

Bei einer Hausgeburt oder der Geburt in einem Geburtshaus wird durch Hebammen, Haus- oder Notärzt*innen eine Geburtsanzeige ausgestellt, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Informationen rund um die Beurkundung von Geburten

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Informationen für unverheiratete Mütter

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Nach der Beurkundung der Geburt

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Urkundenservice des Standesamtes

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beurkundung Neugeborene
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-25885
Telefax
0221 / 221-26341
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bot*innen der Geburtskliniken zur Beurkundung von Neugeborenen.

Anfahrt

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