Sie benötigen ein konkretes Angebot für Ihre mindestens zweijährige betriebliche Aus- oder Weiterbildung oder schulische Ausbildung. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Ausbildung können Sie erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung. Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Weiterbildung setzt eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss voraus.
Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer schulischen Berufsausbildung muss Ihre Berufsausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führen. Der Bildungsgang darf sich außerdem nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen verfügen oder über die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse.
Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein. Dies trifft zu, wenn Ihr monatliches Einkommen (im Jahr 2025) mindestens 903 Euro bei einer Ausbildung oder 934 Euro bei einer Weiterbildung beträgt. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Miet- und Nebenkosten geringer sind als 360 Euro, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.
Ihren Antrag für die Aufenthaltserlaubnis zur Aus- oder Weiterbildung können Sie uns online zuschicken. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Aufenthaltserlaubnis zur Aus- oder Weiterbildung ausstellen können.
Folgende Kosten fallen für die Aufenthaltserlaubnis an:
- Ersterteilung bis 18 Jahre: 50 Euro
- Ersterteilung ab 18 Jahre: 100 Euro
- Verlängerung bis 18 Jahre: 46,50 Euro
- Verlängerung ab 18 Jahre: 93 Euro
Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37 Euro
Gebührenfrei:
Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für Personen gebührenfrei, die ihren Lebensunterhalt nur mit Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können. Bitte legen Sie einen aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts zum Nachweis vor.