Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel ein Visum. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige, die aus einem Land der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsraum Staaten oder der Schweiz stammen. Für kurzfristige Aufenthalte von höchstens drei Monaten gibt es für einige Staatsangehörige ebenfalls Ausnahmen von der Visumspflicht.
Der Visanavigator des Auswärtigen Amtes hilft bei der Orientierung, ob Sie ein Visum benötigen: Visa-Navigator
Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie auch bei den deutschen Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten: Deutsche Auslandsvertretungen
Aufenthalt bis drei Monate
Informationen zu sogenannten Schengen-Visa für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen / drei Monaten (Schengen-Visa) finden Sie hier: Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte
Aufenthalt über drei Monate
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten, benötigen Sie ein zweckentsprechendes nationales Visum. Dieses Visum müssen Sie vor Ihrer Einreise beantragen. Weitere Informationen zu nationalen Visa für langfristige Aufenthalte über 90 Tage / drei Monate finden Sie hier: Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte und hier Informationen zu Aufenthaltstiteln und ihre Beantragung
Als Staatsangehörige*r Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach Ihrer Einreise beantragen. Diesen Antrag stellen Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Bei uns ist das Ausländeramt für Sie zuständig.
Sie können auch ohne Visum einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, wenn Sie nachfolgende Staatsangehörigkeit besitzen und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco oder San Marino. Sollten Sie zu Erwerbszwecken einreisen wollen, müssen Sie im Vorfeld ein nationales Visum beantragen. In allen anderen Fällen können Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach Einreise beim Ausländeramt beantragen.