Wenn Sie eine Person, die ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben für:
Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)
- Visum zu Besuchszwecken
Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)
- Multi-Visum
- Visum zum Studium oder Sprachkurs
- Visum zu Arbeitsaufnahme oder Arbeitssuche
- Visum für Geschäftskunden oder Vereinsmitglieder
- Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschließung
Hierdurch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt sichergestellt ist und Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen übernommen werden.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen könnten. Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Bonität – Verpflichtungserklärung
Dillenburger Str. 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-27500
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Bonität – Verpflichtungserklärung
- Öffnungszeiten
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Schicken Sie uns die vollständigen Antragsunterlagen entweder per Post oder digital per Kontaktformular als Anhang mit dem Anliegen "Einladung eines Gastes / Verpflichtungserklärung".
Sie können Ihre vollständigen Unterlagen in Kopie auch persönlich abgeben:
Dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 13 bis 15 Uhr im Büro 3 C 10, 2. Gebäude, 3. Etage, Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln, Hauseingang 60, persönlich abgeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund des hohen Antragsaufkommens derzeit keine direkte Prüfung ihres Antrags vornehmen können