Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz bietet geduldeten Personen oder Inhaber*innen des Chancenaufenthaltsrechts die Möglichkeit, einen gefestigten Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Um diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie schon lange in Deutschland leben und sich gut integriert haben.

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Was bedeutet "gut integriert"?

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Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten – Migration
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Asylangelegenheiten 0221 / 221 - 29758 Arbeitsmigration: 0221 / 221 - 93381 Einreise: 0221 / 221 - 29902 Firmenservice: 0221 / 221 - 30366
Telefax
0221 / 221-33002
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

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