Du möchtest ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten? Diese Möglichkeit bekommst du ab deinem 14. Geburtstag. Die Voraussetzungen richten sich nach § 25a Aufenthaltsgesetz. Welche das genau sind, erfährst du hier. Solltest du zusätzliche Fragen haben, kannst du dich gerne an uns wenden und wir helfen dir weiter.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du über deine Aufenthaltserlaubnis über unser Kontaktformular beantragen. Wähle als Anliegen die Kategorie "Sonstiges" aus. Schreibe in das Kontaktformular:
"Mein Name ist … und ich habe Geburtstag am … Ich möchte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz beantragen."
Bitte füge unbedingt die folgenden Dokumente bei:
- deine Schulzeugnisse der letzten drei Jahre, jeweils 1. und 2. Halbjahr
- dein Abschlusszeugnis (falls vorhanden)
- deinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
Aus technischen Gründen bitten wir dich die Dateien gegebenenfalls zusammenzufügen.
Kontaktformular
Wenn du deine Aufenthaltserlaubnis bekommst, können deine Familienmitglieder in bestimmten Fällen auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies betrifft die folgenden Familienangehörigen:
- deine Eltern (wenn du noch minderjährig bist)
- deine minderjährigen Geschwister (wenn du noch minderjährig bist)
- dein*e Ehepartner*in
- deine Kinder
Hierfür ist wichtig, dass deine Familienmitglieder keine Sozialhilfeleistungen bekommen, zum Beispiel Geld vom Jobcenter. Zudem müssen sie alle einen gültigen Reisepass besitzen und dürfen strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein oder treten.
Auch wenn deine Familienmitglieder keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, dürfen sie bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres bei dir in Deutschland bleiben.
Folgende Kosten fallen für die Erteilung deiner Aufenthaltserlaubnis an:
- bis 18 Jahre: 50 Euro
- ab 18 Jahre: 100 Euro
Wenn du noch zur Schule gehst und deinen Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherst, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für dich kostenlos. Deinen Lebensunterhalt sicherst du nicht eigenständig, wenn deine Familie oder du noch zusätzlich Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten.