Wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, müssen Sie es für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Hierfür spricht die Grundschule auf Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes eine Empfehlung für die Schulform aus, zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Sie als Erziehungsberechtigte sind nicht an die Empfehlung gebunden und können Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie für geeignet halten.
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/2026
Gesamtschulen, neue Gesamtschule Kalk sowie neue Gymnasien Neustadt/Nord und Brügelmannstraße
7. Februar bis 14. Februar 2025
vorgezogenes Anmeldeverfahren17. Februar bis 21. Februar 2025
ggf. Verlängerung der Anmeldemöglichkeit für neue Schulen20. Februar 2025
zentraler Versand der Bescheide24. Februar bis 7. März 2025
Anmeldemöglichkeit an Gesamtschulen mit freien Kapazitäten
(Achtung: An Karneval können die Öffnungszeiten abweichen)13. März 2025
zentraler Versand der Bescheide
Gymnasien, Real-, Haupt-, und Förderschulen
24. Februar bis 7. März 2025
Anmeldezeitraum
(Achtung: An Karneval können die Öffnungszeiten abweichen)- 13. März 2025
zentraler Versand der Bescheide 17. März bis 28. März 2025
Weitere Anmeldemöglichkeit an Gymnasien, Real-, Haupt- und Förderschulen mit freien Plätzen- 3. April 2025
zentraler Versand der Bescheide 7. bis 11. April 2025
Weitere Anmeldemöglichkeit an Gymnasien, Real- und Hauptschulen mit freien PlätzenAb dem 11. April 2025
Versand der Bescheide direkt durch die Schulen
Das Anmeldeverfahren für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet zeitgleich statt.
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