Wenn Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bewohnen, ist die vorwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung zu erklären. In Zweifelsfällen ist es Aufgabe der Meldebehörde, aufgrund nachprüfbarer Tatbestandsmerkmale die vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen und diese dann als Hauptwohnung im Melderegister zu speichern. Gegebenenfalls erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung der Meldebehörde.
Jede Änderung des Hauptwohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes mitgeteilt werden. Eine erneute Einzugsbestätigung Ihres Wohnungsgebers ist dazu nicht erforderlich.
Die Anschrift auf dem Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren sowie der Hauptwohnort im Reisepass wird nach der Änderung im Kundenzentrum aktualisiert.
Der Statuswechsel ist gebührenfrei.