Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Die Abmeldung der Hundesteuer müssen Sie beim Steueramt vornehmen.

Große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW melden Sie zusätzlich beim Ordnungsamt, Überwachung Hundehaltung, ab.

Die zuständigen Dienststellen finden Sie unter "Kontakt".

Gebühren fallen für die Abmeldung eines Hundes nicht an. 

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Rechtzeitig abmelden

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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