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Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 KölnPostfach
10 35 64
50679 KölnDatenschutzbeauftragter
Frank FrickeÖffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
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- Telefon
- 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-32962
Aufgaben
Die beziehungsweise der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der hiermit verbundenen Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Köln betreffen, also das Handeln städtischer Dienststellen und Beschäftigen.
Sie beziehungsweise er ist in der Ausübung dieser Aufgaben weisungsfrei und unmittelbar an die Oberbürgermeisterin beziehungsweise den Oberbürgermeister angebunden.
In diesem Zusammenhang hat der beziehungsweise die Datenschutzbeauftragte die in der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 39) genannten Mindestaufgaben:
- Unterrichtung und Beratung der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters in Grundsatzfragen zum Datenschutz
- Unterrichtung, Beratung und Unterstützung der Fachdienststellen und Beschäftigten, einschließlich der Personalvertretung in allen Fragen des Datenschutzes
- Unmittelbare Ansprechperson aller Beschäftigten der Stadt Köln in Angelegenheiten des Datenschutzes, insbesondere auch des Beschäftigtendatenschutzes
- Unmittelbare Ansprechperson der Bürgerinnen und Bürger sowie anderer Betroffener für Fragen des Datenschutzes
- Frühzeitige und umfassende Konsultation (Beratung und Überwachung) im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprozesse
- Zusammenarbeit mit der beziehungsweise dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), auch im Sinne einer Anlaufstelle
- Mitwirkung (Beratung und Überwachung) bei Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere der Erarbeitung verwaltungsinterner Regelungen, Satzungen und Formularen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden sowie Verträgen mit Externen
- Überwachung der Fachdienststellen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz (durch prozessabhängige und prozessunabhängige Überprüfung)
- Teilnahme an internen Arbeitskreisen und Vertretung der Stadt Köln in externen Arbeitskreisen und Gremien mit datenschutzrechtlichem Bezug und
- Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
Infos zum Gebäude
Der Eingang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist ein Nebeneingang, der sich neben dem Haupteingang befindet. Im Innenbereich gibt es zur Überwindung von acht Stufen einen behindertengerechten Aufzug. Alle Aufzüge haben Bedienelemente mit Brailleschrift und akustische Etagenansagen. Der Schlüssel für die Behindertentoilette ist an der Information erhältlich..
Anfahrt
Fahrplanschnellsuche
Fahrplansuche auf KVB.koelnEingliederung in der Stadtverwaltung
Zusätzliche Informationen
Weitere Hinweise
Für Tätigkeiten anderer Gemeinden und Gemeindeverbände sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen zuständig.
Für Tätigkeiten anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte Datenschutz Nordrhein-Westfalen oder im Bundesbereich deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Für Tätigkeiten privater Unternehmen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Ansprechpartner für die Schulen in Köln ist der Datenschutzbeauftragte des Schulamtes für die Stadt Köln.