Stadt Köln legt aktuellen Bericht vor
Die Stadt Köln hat im zweiten Halbjahr 2022 für Köln insgesamt 2.217 Wohnraum-Identitätsnummern an Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung vergeben. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Halbjahresberichts zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln. Seit dem 1 Juli 2022 greift die Registrierungsverpflichtung für alle, die Kurzzeitvermietung in Köln anbieten.
Kurzzeitvermietung ist bis maximal 90 Tage pro Kalenderjahr genehmigungsfrei, darüber hinaus nur mit Genehmigung durch das Amt für Wohnungswesen erlaubt. Für jede zur Kurzzeitvermietung angebotene Wohnung wird eine separate Wohnraum-Identitätsnummer benötigt. Kurzzeitvermietung ohne entsprechende Registrierung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich.
In NRW gelten diese besonderen Regelungen des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG NRW) für Köln, Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Münster, da diese Kommunen eine Satzung zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung erlassen haben.
Das Amt für Wohnungswesen drängt außerdem angesichts der anhaltenden Wohnungsnot im Kölner Stadtgebiet weiterhin verstärkt auf die Wiederzuführung zweckentfremdeten Wohnraums. Im zweiten Halbjahr 2022 hat die Stadt Köln für 441 Wohneinheiten ein Wiederzuführungsverfahren eingeleitet – allein 306 davon wegen Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietung, für 115 wegen Leerstand.
Bereits 2014 hat der Rat der Stadt Köln mit dem Erlass einer ersten Wohnraumschutzsatzung für Köln auf diese Entwicklungen und die anhaltende Wohnungsknappheit reagiert.
Mit der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Neufassung der Wohnraumschutzsatzung wurden durch verschärfte Regelungen die Voraussetzungen für einen noch umfassenderen Wohnraumschutz geschaffen.
Der vollständige Bericht ist hier abrufbar.