Stadt Köln setzt das Teilhabechancengesetz erfolgreich um

Das Teilhabechancengesetz regelt die Eingliederung in den Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen. 67 Menschen haben seit Juli 2019 die Chance erhalten, über das Teilhabechancengesetz bei der Stadt Köln einen Neuanfang zu starten. Mit Ratsbeschluss vom 9. Juli 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, in einem Zeitraum von insgesamt viereinhalb Jahren mindestens 60 langzeitarbeitslose Menschen über das Teilhabechancengesetz bei der Stadt Köln zu beschäftigen.  

Die Stadt Köln als Arbeitgeberin bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Von Schulhausmeisterhelfer*innen über Berufsfeuerwehr bis hin zu Tätigkeiten im NS-Dokumentationszentrum. So haben bereits sieben Menschen die Möglichkeit erhalten, im schulischen Bereich tätig zu werden. Hierbei stehen vor allem die Aufgaben der Schulhausmeisterhelfer*innen und der Schulsekretär*innen im Fokus. Die Berufsfeuerwehr der Stadt Köln bietet bereits fünf Menschen die Chance, sich wieder in den Arbeitsalltag einzufinden. Außerdem können die Bürgerdienste als Einsatzgebiet genutzt werden. Hierbei werden vor allem Aufgaben im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie wahrgenommen.  

Des Weiteren können sich auch fachfremde und ungelernte Mitarbeiter*innen problemlos in unterschiedlichen Bereichen weiterentwickeln. Im Zusammenhang der fortschreitenden Digitalisierung besteht zum Beispiel in der zentralen Scanstelle ein hoher Bedarf an Mitarbeiter*innen. Auch die Arbeitsmarktförderung, der Personalbereich und das Grünflächenamt nutzen bereits den Vorteil, Unterstützung durch diese Personengruppe zu erhalten.  

Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln:

Ich freue mich, dass wir in der Kölner Stadtverwaltung Langzeitarbeitslosen eine echte Perspektive bieten können. Dank individueller Betreuung können sie ins Berufsleben zurückfinden und sich langfristig in den Arbeitsmarkt integrieren.   

Für die Zielgruppe wurde maßgeschneidert eine externe Qualifizierung entwickelt, die den Mitarbeiter*innen ihre persönlichen Qualifizierungsbedarfe und Handlungsbedarfe aufzeigt. Ziel ist es, die Menschen auf eine dauerhafte Beschäftigung bei der Stadt Köln vorzubereiten. In Zukunft sind in vielen Bereichen weitere Einstellungen in Planung. Stand 2022 wurden bereits sechs Mitarbeiter*innen vorzeitig auf eine feste Planstelle übernommen. Weitere Übernahmen in feste Stellen sind in Planung. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden mehrfach Verträge verlängert, um den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit zu gewähren, weiterhin zu hospitieren und Praktika zu absolvieren.  

Sachstand zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Stadtverwaltung und der KGAB Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit