Nächster Schritt für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Dezember 2022, den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen im Stadtgebiet beschlossen. Die Stadtwerke Köln (SWK) sollen mit Planung, Bau und Betrieb der Mobilstationen beauftragt werden. Innerhalb der SWK soll das Projekt federführend von den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) übernommen werden.
Hintergrund
Mobilstationen verknüpfen unterschiedliche Verkehrsmittel systemisch miteinander. Damit soll insbesondere der Verkehr in dichten Siedlungsbereichen entlastet werden. Neben der örtlichen Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel – vom ÖPNV über Sharing-Angebote bis hin zum Lastenrad – an zentralen Orten soll es Service-Angebote wie beispielsweise Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge geben. Auch die digitale Integration der verschiedenen Angebote soll nach und nach vorangetrieben werden. Durch das einheitliche Design des Landes NRW werden die Mobilstationen deutlich im Stadtbild erkennbar sein.
Die Mobilstationen sollen je nach Standort verschiedene Angebote umfassen. Dafür wird zunächst ein Raumbuch erstellt, in welchem ein Konzept für die angestrebte flächendeckende Einrichtung von Mobilstationen im gesamten Stadtgebiet festgehalten wird. Darüber hinaus soll es als Handreichung bei der externen Planung von Projekten – beispielsweise im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsvorhaben – dienen. Die Erstellung des Raumbuchs wurde bereits beauftragt. Die Ergebnisse sollen im ersten Halbjahr 2023 vorliegen.
Ausblick
Die KVB soll auf Grundlage des aktuellen Beschlusses ab 2023 zunächst in Abstimmung mit der Verwaltung ein Finanzierungskonzept erstellen, welches die Basis für eine dauerhafte Beauftragung der SWK für die Umsetzung der Mobilstationen in Köln bilden soll. Dafür soll unter anderem auch das Raumbuch berücksichtig werden und private Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen wie Carsharing-Unternehmen einbezogen werden.
Kosten
Die KVB kalkuliert für die Aufgabe mit Kosten für zusätzliches Personal von rund 100.000 Euro im Jahr 2023. Die Beauftragung einer externen Begleitung im Rahmen der Konzepterstellung führt in 2023 voraussichtlich ebenfalls zu Kosten in Höhe von 100.000 Euro.
Ab 2024 sollen die Personalkosten von rund 100.000 Euro in die noch zu beschließende dauerhafte und beihilfenkonforme Beauftragung mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Mobilstationen aufgenommen werden und daher im zu erstellenden Finanzierungskonzept enthalten sein. Die dauerhafte Beauftragung wird nach Abstimmung und Festlegung von Standort-, Umsetzungs- und Finanzierungskonzept durch einen gesonderten Ratsbeschluss erfolgen.
Links zu bisherigen Beschlüssen zu den Mobilstationen: