Kölner Stadtordnung wurde wegen zu lauter Straßenmusik geändert
Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. Januar 2018 wurde die Kölner Stadtordnung (KSO) geändert. Danach dürfen Straßenkünstler im gesamten Kölner Stadtgebiet künftig keine Lautsprecher oder elektronischen Verstärker mehr bei Ihren Darbietungen einsetzen. Die in § 9 geänderte Fassung der KSO tritt am heutigen Mittwoch, 24. Januar 2018, in Kraft.
Der zunehmende Einsatz von Lautsprechern und Verstärkern, insbesondere durch Straßenmusiker hatte in der Innenstadt zu einer sprunghaft gestiegenen Anzahl von Lärmbeschwerden geführt. Darauf hat die Stadt Köln mit dieser Änderung reagiert. Das Verbot gilt für jegliche Form der Darbietung von Straßenmusik, Straßenschauspiel oder anderer Straßenkunst. Es beinhaltet das Benutzen von elektronischen Verstärkern und Lautsprechern sowie Geräten, mit denen beide Funktionen kombiniert werden.
Verstöße gegen diese Neuregelung werden ab 1. Februar 2018 konsequent geahndet. Je nach Einzelfall wird dies durch eine mündliche Verwarnung, ein Verwarngeld oder ein Bußgeldverfahren erfolgen. Auch eine Sicherstellung der verwendeten Geräte ist möglich.
In der rund einwöchigen Übergangszeit werden die Straßenkünstler vom Ordnungsdienst angesprochen und mit einer Hinweiskarte auf die Änderung der Kölner Stadtordnung aufmerksam gemacht.
Die Änderung der Kölner Stadtordnung wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 17. Januar 2018 veröffentlicht.