Siebzehn Bildende Künstler*innen erhalten Förderung
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die von der Kulturverwaltung vorgeschlagene Vergabe von 17 Mietzuschüssen an Bildende Künstler*innen beschlossen. Die Kunstschaffenden diverser Genre erhalten die Mietzuschüsse für den Zeitraum von 2021 bis 2023 für privat angemietete Ateliers. Die Höhe der Mietzuschüsse beträgt für alle Künstler*innen zusammen rund 19.500 Euro pro Jahr. Der Rat hatte zur "Schaffung zusätzlicher Atelierräume" am 24. Juni 2021 eine Zusetzung von 20.000 Euro beschlossen.
Die Atelierförderung ist ein wichtiges Instrument der Künstler*innenförderung durch die Stadt. Außer der Vermietung eigener städtischer Ateliers vergibt die Stadt Köln Förderung für die Anmietung privater Ateliers. Neben Bauzuschüssen für den Ausbau privater Ateliers werden regelmäßig Mietzuschüsse vergeben. Dieses Instrument wird stark nachgefragt.
Für den Mietzuschuss des Atelierförderprogramms konnten sich in Köln lebende Künstler*innen bewerben. Diese Gelegenheit haben 31 Kunstschaffende bis zum Einsendeschluss am 21.Oktober 2021 wahrgenommen. Das Kulturamt erstellte unter Einbezug des Votums des Atelierbeirates die Liste der Fördernehmer*innen.