Mehr Carsharing-Stellplätze und Reduzierung der Parkgebühren für E-Fahrzeuge
Zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität sollen einige Neuerungen für das Carsharing sowie für das Parken von Elektrofahrzeugen an Parkscheinautomaten eingeführt werden. Dies sieht eine Beschlussvorlage des Dezernats für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vor, die nun zur Beratung den politischen Gremien vorgelegt wurde.
Aufgrund der hohen und weiter steigenden Nachfrage nach Carsharing will die Stadt den Anbietern entsprechender Modelle die Möglichkeit einräumen, weitere feste Sharing-Stationen zu eröffnen oder vorhandene Stationen zu erweitern. Bisher dürfen 15 Prozent der mit einem Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeuge eines Carsharing-Anbieters an festen Stationen im öffentlichen Straßenland platziert werden. Zuvor muss der Anbieter der Stadt gegenüber nachgewiesen haben, dass er sich im näheren Bereich der geplanten Station vergeblich um die Anmietung privater Stellplätze bemüht hat. Zur Ausweitung dieser Regelung schlägt die Verwaltung nun vor, diesen Satz auf 25 Prozent zu erhöhen. Damit könnten zusätzliche Carsharing-Stationen eingerichtet oder vorhandene Stationen um einige Plätze ausgebaut werden.
Eine weitere Neuerung bezieht sich auf die Örtlichkeit der einzurichtenden Carsharing-Stationen. Derzeit gibt es die Vorgabe, dass der Standort im öffentlichen Straßenland in einem Radius von 300 Metern zu einem Verknüpfungspunkt des öffentlichen Personennahverkehrs liegen muss, also in der Nähe einer Stadtbahnhaltestelle oder einer Haltestelle der Deutschen Bahn/S-Bahn. Die Verwaltung schlägt nun vor, dass künftig die maximale Entfernung von 300 Metern zu einer beliebigen Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs (also beispielsweise auch zu Bushaltestellen) ausreicht.
Außerdem wird zur Förderung der Elektromobilität vorgeschlagen, dass Elektrofahrzeuge (Fahrzeuge mit dem Buchstaben E am Ende der Nummernschildziffer) an allen E-Ladesäulen während des Ladevorgangs eine Stunde lang kostenfrei abgestellt werden dürfen. Ein in der Vorlage enthaltener alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, Elektrofahrzeuge an allen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet für eine Stunde kostenfrei parken zu lassen, also unabhängig von einem Ladevorgang.
Vorgesehen ist auch eine Änderung für Elektrofahrzeuge, die von Carsharing-Firmen zur Anmietung angeboten werden: Sie sollen an allen Parkscheinautomaten im Stadtgebiet für eine Stunde kostenfrei parken dürfen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird sich zunächst der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 befassen. Der endgültige Beschluss ist für die Sitzung des Rates am 4. April 2019 vorgesehen.