Eine Bildende Künstlerin und drei Bildende Künstler erhalten Mietzuschuss

Zum ersten Mal beschließt der Rat der Stadt Köln die Vergabe von Mietzuschüssen an Bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein (Wohn-)atelier im neugebauten Clouth 104 angemietet haben. Die Kunstschaffenden erhalten die Mietzuschüsse für den Zeitraum von 2020 bis 2024 für die dort angemieteten Ateliers. Die Höhe der Mietzuschüsse beträgt 6.840 Euro jährlich.  

Für die insgesamt zehn (Wohn-)ateliers konnten sich Bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich nach der Größe der angemieteten Arbeitsfläche.  

24 Künstlerinnen und Künstler hatten sich bis zum 15. März 2019 für die Vergabe dieser (Wohn-)ateliers beworben. Die Auswahl der Bildenden Künstlerinnen und Künstler erfolgte durch den Atelier-Beirat aufgrund der Beurteilung des künstlerischen Werdegangs jedes einzelnen Bewerbers. Vier der ausgewählten Künstlerinnen und Künstler haben bereits ein Atelier im Clouth 104 angemietet. Derzeit sind noch fünf Ateliers mit der Möglichkeit, einen Mietzuschuss zu erhalten, frei. Hierauf können sich Künstlerinnen und Künstler weiterhin bewerben.

Weitere Einzelheiten über die Ateliers und die notwendigen Formalia für die Bewerbungen

Auskünfte erhalten Sie auch beim Kulturamt der Stadt Köln, Referat Bildende Kunst, Literatur und Neue Medien im Bereich Atelierverwaltung von Beate Riebesam, Telefon 0221 /  221-23843 (Montag/ Dienstag/ Freitag).

E-Mail an Beate Riebesam Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit