Rat liegt Beschlussvorlage für die Eigentumsübertragung von 92 Kunstwerken vor
Die Stadt Köln plant die Übertragung der Eigentumsrechte an 92 historischen Benin-Hofkunstwerken, die aus einer britischen Invasion 1897 stammen und sich heute in der Sammlung des Rautenstrauch-Joest-Museums (RJM) befinden, an die Bundesrepublik Nigeria. Drei Werke sollen auf Wunsch der nigerianischen Partner noch im Dezember, weitere 52 Werke sukzessive ab 2023 an Nigeria zurückgeführt werden. 37 der Kunstwerke sollen zunächst für zehn Jahre als Leihgaben im RJM verbleiben. Diesen Vorschlag legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Dezember 2022, zum Beschluss vor.
Es handelt sich um Benin-Hofkunstwerke, die 1897 von der britischen Armee aus dem Königspalast des Königreichs Benin, das im heutigen Nigeria liegt, geraubt wurden. Die britische Armee nahm den Palast ein, plünderte ihn und brannte ihn schließlich nieder. Bereits ab Sommer 1897 wurden die geraubten Hofkunstwerke schrittweise in europäischen Auktionshäusern versteigert oder blieben im Privatbesitz der Teilnehmer der Invasion, die sie später auch auf dem Kunstmarkt verkauften.
Die nunmehr dem Rat der Stadt vorgelegte Beschlussvorlage zur Eigentumsrückübertragung ist das Ergebnis von intensiven Verhandlungen mit nigerianischen Vertreter*innen, die seit 2021 unter Federführung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien geführt worden sind. Das RJM als Museum mit der viertgrößten Sammlung von Benin-Hofkunstwerken in Deutschland hat diesen Prozess ebenso intensiv begleitet wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, das Museum am Rothenbaum Hamburg und das Lindenmuseum in Stuttgart.
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