Verwaltung schlägt Aufhebung der Satzung „Stegerwaldsiedlung“ vor
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung "Stegerwaldsiedlung" in Köln-Mülheim in die politische Beratung eingebracht. Eine vertiefende sozialräumliche Analyse durch einen externen Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anwendungs-Voraussetzungen für die 1996 aufgestellte Satzung nicht mehr gegeben sind. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Politik, eine entsprechende Aufhebung der Satzung vor.
Die drei wesentlichen Indikatoren, die im Rahmen der vertiefenden sozialräumlichen Analyse untersucht werden, sind das sogenannte Aufwertungspotential, das Verdrängungspotential sowie der Verdrängungsdruck. Erst wenn diese drei Indikatoren gemeinsam vorliegen, sind die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung gegeben. Mit dem Ziel, den Gebäudezustand und damit das Aufwertungspotential im sozialen Erhaltungsgebiet einschätzen und bewerten zu können, wurde im Rahmen der Untersuchung eine gebäudescharfe Ortsbildanalyse im gesamten sozialen Erhaltungsgebiet durchgeführt.
Hierbei wurde festgestellt, dass die erfolgten umfassenden Modernisierungen des Wohngebäudebestands im Rahmen des Projekts "Grow Smarter" im Satzungsgebiet, aufgrund von Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und der Deutsche Wohnungs GmbH (DEWOG) als Hauptbestandshalter im Gebiet, mietpreiswirksam abgedämpft werden konnten. Weitergehend wurde festgestellt, dass die Investitionen in den Wohnungs- und Gebäudebestand in der Stegerwaldsiedlung in den vergangenen 15 Jahren nicht zu einer grundlegenden Veränderung der Wohnungsstrukturen und -ausstattung geführt haben.
Das Gutachten kommt deshalb zu dem Schluss, dass das städtebauliche Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung nicht mehr angemessen und geeignet ist, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, trotz eines gegebenen Verdrängungspotentials, zu schützen. Durch das begrenzte bauliche Aufwertungspotential ist zudem von einem künftigen geringen Verdrängungsdruck der Gebietsbevölkerung auszugehen. Im Ergebnis der vertieften sozialräumlichen Untersuchung durch das Gutachterbüro wird daher die Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung für die Stegerwaldsiedlung in Köln-Mülheim empfohlen. Darüber wird abschließend der Rat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 entscheiden.
Weitere Informationen sowie die gesamte vertiefente sozialräumliche Untersuchung