Kölner Stadtrat beschließt dritte Satzung für das Gebiet Mülheim Süd-West

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2022 eine Soziale Erhaltungssatzung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches für das Gebiet Mülheim Süd-West beschlossen. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den historischen Kern der ehemals selbständigen Stadt Mülheim. Auch die direkt angrenzenden Bereiche westlich von Clevischer Ring und Bergischer Ring sowie das historisch mehr bürgerlich geprägte Wohngebiet rund um den Mülheimer Stadtgarten zählen dazu. Daneben umfasst der Bereich auch Gebiete nördlich der zentralen Verkehrsachse Frankfurter Straße. Im Juni 2020 hatte die Bezirksvertretung Mülheim und der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-West beschlossen. Nach der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln ist das Gebiet Mülheim Süd-West die dritte rechtsgültige Soziale Erhaltungssatzung in Köln, neben dem Severinsviertel und der Stegerwald-Siedlung.

Mit der Satzung werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um den attraktiven, zentral gelegenen Wohnstandort mit gut gemischter Sozialstruktur im Bestand zu erhalten sowie Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Das vorrangige Ziel ist, die dort Wohnenden vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Mit dem städtebaulichen Instrument ist jedoch kein individueller Mieterschutz verbunden.

Im Gebiet Mülheim Süd-West stehen mit dem Inkrafttreten der Satzung Rückbau, Änderung und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt. Dazu gehören auch Maßnahmen, die eigentlich nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind. Bauliche Veränderungen, die über die übliche Modernisierung und Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, können so unterbunden werden. Entscheidend sind bei der Einflussnahme der Stadt vor allem mögliche Auswirkungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel auf die Größe der Wohnungen oder die Anzahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums und damit auch auf die Miethöhe. Davon unabhängig sind Mietpreissteigerungen grundsätzlich weiterhin möglich. Im Rahmen einer vertieften Untersuchung, die einem Satzungsbeschluss voraus geht, ist eine Befragung von rund 8.000 zufällig ausgewählten Haushalten im Gebiet Mülheim Süd-West durchgeführt worden.

Die Verwaltungsvorlage Weitere Informationen zum Thema Soziale Erhaltungssatzungen in Köln Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit