Bewerbungen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sind aktuell möglich
Kölner Bürger*innen zwischen 25 und 69 Jahren können sich derzeit als Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bewerben. In dem Ehrenamt urteilen sie gleichberechtigt mit den Berufsrichter*innen über Schuld und Strafe der Angeklagten und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie und Gesellschaft.
Die Schöff*innen werden in der Strafgerichtsbarkeit beim Amtsgericht oder Landgericht Köln tätig. Als Jugendschöff*in erfolgt der Einsatz bei dem Jugendgericht des Amtsgerichts oder des Landgerichts Köln.
Keine spezielle Ausbildung erforderlich
Schöff*innen und Jugendschöff*innen sind an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Wichtig dafür sind Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung. Eine spezielle Ausbildung wird nicht benötigt. Voraussetzungen sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ausreichende körperliche und geistige Belastbarkeit und der Wohnort Köln. Bewerber*innen als Jugendschöff*innen sollten zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Ehrenamt auch für Berufstätige
Schöff*innen und Jugendschöff*innen können bis zu zwölf Mal im Jahr bei Sitzungen eingesetzt werden. Eine Sitzung kann aber Fortsetzungstermine haben, an denen die Schöff*innen ebenfalls teilnehmen müssen, weil das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss. Zu Jahresbeginn erhalten die Amtsinhaber*innen in der Regel eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des gesamten Jahres.
Auch Berufstätige können sich für das Ehrenamt bewerben. Sie haben einen Anspruch, für die Dauer der Amtsausübung von ihrem*ihrer Arbeitgeber*in ohne Nachteile freigestellt zu werden. Für die mit der Ausübung des Ehrenamtes verbundenen Kosten werden sie entschädigt.
Verantwortung und Persönlichkeitsentwicklung
Das Ehrenamt des*der Schöff*in bietet viele Herausforderungen und Vorzüge. Für Ralf Koenig, Jugendhauptschöffe beim Amtsgericht Köln, stehen der Beitrag für Demokratie und Gesellschaft sowie die persönliche Entwicklung im Fokus:
Bei jeder Sitzung im Gerichtssaal spüre ich die Wichtigkeit, den Rechtsstaat zu leben und zu fördern, denn er ist keine Selbstverständlichkeit. Die große Verantwortung als Jugendschöffe ist bei jedem neuen Verfahren eine neue Herausforderung. In meiner Persönlichkeitsentwicklung hat sie mich stets reifen lassen.
Heike Gödderz, Jugendhauptschöffin am Landgericht Köln:
Für mich ist das Schöffinnenamt als Ehrenamt ausgestaltet eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zu den Berufsrichterinnen und -richtern. Persönlich ist es für mich herausfordernd und erdend zugleich.
Die Bewerbungsfrist für das Amt als Schöff*in endet am 31. Januar 2023. Die Bewerbungsfrist für das Amt als Jugendschöff*in endet am 30. April 2023.
Weitere Informationen, Kontaktmöglichkeiten und das Bewerbungsformular finden Sie hier.