Sanierungsarbeiten können im April/Mai 2017 beginnen

Der Rat der Stadt Köln hat am gestrigen Dienstag, 20. Dezember 2016, den Baumaßnahmen zur Sanierung des "Filmhaus Köln" zugestimmt. Mit der Freigabe der benötigten Mittel in Höhe von 2,35 Millionen Euro kann die Ausschreibung und Vergabe der Sanierungsarbeiten erfolgen. Sie können voraussichtlich im April/Mai 2017 beginnen. Für Wirtschafts- und Liegenschaftsdezernentin Ute Berg und Kulturdezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach ist dies eine gute Entscheidung, die die freie Filmkultur-Szene der Stadt Köln stärkt.

Jetzt können wir das Filmhaus Köln endlich aus der unsicheren Zeit der Zwischennutzung führen. Nach Abschluss der erforderlichen Sanierungsarbeiten wird Köln einen zentralen Ort für die freie Filmkultur haben. Zudem erhalten wir ein historisches Gebäude für die Stadt Köln,

freut sich Ute Berg.

Nach einer Begutachtung des Gebäudes im Jahr 2014 wurden erhebliche Mängel festgestellt. Die Sicherheitsbeleuchtung funktioniert nicht. Flucht- und Rettungswege fehlen oder wurden nicht adäquat ausgebaut. Zudem bestehen erhebliche Mängel im Brandschutz und an der Lüftungs- und Heizanlage. Fassadenflächen und Sandsteinelemente weisen erhebliche Mängel auf.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird das Gebäude nun auch barrierefrei ausgebaut. Ein bereits bestehender Aufzugsschacht wird mit einem Aufzug ausgestattet. Damit wird in Zukunft der Zugang zu Veranstaltungen für alle Menschen möglich sein,

so Ute Berg. Ursache für den aktuellen Zustand des Gebäudes sind schlechte und mangelhaft durchgeführte Sanierungsarbeiten, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln durgeführt wurden. 2012 musste der Verein Kölner Filmhaus e.V. Insolvenz anmelden. Bis zu diesem Zeitpunkt war er als Erbpachtnehmer für das Gebäude verantwortlich. Durch die Insolvenz ist die Verantwortung für das Gebäude zurück an die Stadt gefallen.

Die Sanierung des Kölner Filmhauses wurde Ende der 1990er Jahre durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. Sie hatte das Projekt mit einer Summe von rund 2,3 Millionen Euro gefördert. Bedingung für den Zuschuss war, dass die Nutzung des Filmhauses zu filmkulturellen Zwecken bis mindestens 2023 sichergestellt wird.

Hätten wir das Gebäude verkaufen oder stilllegen müssen, hätten wir einen Teil der Fördergelder an das Land NRW zurückzahlen müssen. Ich bin sehr froh, dass wir eine andere, bessere Lösung gefunden haben,

stellt Ute Berg fest.

In Zukunft können wir der freien Filmszene in Köln einen innovativen Ort zu Verfügung stellen. Um im Filmhaus ein filmkulturelles Angebot an die Kölner Bürgerinnen und Bürger dauerhaft zu installieren, werden wir im kommenden Jahr parallel zur Sanierung nach einem zukunftsweisenden Betreiberkonstrukt suchen,

kündigt Susanne Laugwitz-Aulbach, Dezernentin für Kunst und Kultur, an.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit