Stetig wachsende Anzahl von Rettungsdiensteinsätzen machte Beschluss nötig

In seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Februar 2020, hat der Rat der Stadt Köln über den "Rettungsdienstbedarfsplan 2016 – Bedarfsgerechte Anpassung im Jahr 2019" entschieden. Hintergrund der Entscheidung ist die stetig wachsende Zahl von Rettungsdiensteinsätzen.

Die Zahl der Einsatzfahrten ist seit 2016 um mehr als 18 Prozent gestiegen. Um diesen Mehrbedarf effektiv zu decken und die im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegte Hilfsfrist von acht Minuten in 90 Prozent der Notfälle weiterhin einhalten zu können, passt die Feuerwehr Köln ihren Rettungsdienst den neuen Herausforderungen an. Dazu werden neben drei zusätzlichen Rettungswagen fünf sogenannte Notfall-Krankentransportwagen für die Notfallvorhaltung (N-KTW) beschafft.

Mit den N-KTW sollen speziell Hilfebedürftige aus dem öffentlichen Raum zu einer ärztlichen Versorgung transportiert werden. Sie sind Teil des sogenannten "Gestuften Versorgungssystems" (GVS), das die rettungsdienstliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln auch künftig innerhalb der Hilfsfristen sicherstellen soll. Das "Gestufte Versorgungssystem" ist ein von der Feuerwehr entwickeltes Konzept, zu dem auch ein gemeinsames Projekt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) gehört. Dieses Projekt wird mit dem Ziel durchgeführt, Hilfeersuchen, die über die Notrufnummer 112 eingehen und nicht zeitkritischen Einsatzes bedürfen oder nicht lebensbedrohlich sind, in das vertragsärztliche System weiterzuleiten. Damit wird die Kooperation mit den anderen Akteuren der Gesundheitsversorgung intensiviert.

Weitere Bestandteile des GVS sind der Aufbau eines Ersthelfersystems, die Einführung eines standardisierten Notrufabfragesystems sowie die Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort durch einen Notarzt in der Leitstelle, den sogenannten "Telenotarzt". Die Krankenkassen unterstützen das GVS und haben einer entsprechenden Kostenübernahme zugestimmt. Eine einvernehmliche Lösung dazu wurde im Dezember 2019 erzielt. Der Rat hat die Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes unter dem Vorbehalt der haushaltstechnischen Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe beschlossen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit