DEVK stellt Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Am Donnerstag, 2. Februar 2023, entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel der Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen "Zoo-Parkhauses" in Form eines Hochhauses.

Die DEVK-Versicherungsgesellschaft Köln hatte am Donnerstag, 29. Dezember 2022, einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt. Es dient der Schaffung des Planungsrechtes zur Erweiterung der bestehenden DEVK-Zentrale am Niederländer Ufer in Köln-Riehl.

Die Leitlinien zur Erarbeitung eines Architekturentwurfes in einem zweistufigen Qualifizierungsverfahren hatte der Stadtentwicklungsausschuss bereits Ende September 2022 beschlossen. In einer ersten Phase sollen mindestens acht Planungsteams zunächst städtebauliche und freiraumplanerische Konzepte in einem städtebaulichen Gesamtkontext entwickeln, welche in der zweiten Phase zu konkreten Architekturentwürfen für die Hochbauplanung weiterentwickelt werden. Die im Bebauungsplanverfahren vorgesehene fachliche Begleitung durch Gutachter*innen und Fachexpert*innen  soll bereits begleitend zum Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden, um bereits von Beginn an die technischen und fachrechtlichen Vorgaben in das Vorhaben einfließen zu lassen. Begleitend soll eine Kulturverträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Domumgebung und das städtebauliche Gesamtbild erarbeitet werden.

Der Einleitungsbeschluss stellt den Startschuss für das planungsrechtliche Verfahren und die Vorbereitung für das Qualifizierungsverfahren dar und ist ein klares Signal der Stadt an die DEVK, dass die Planung unter Beachtung der Vorgaben des verfahrensleitenden Beschlusses begrüßt und unterstützt wird.

Die Vorlage

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit