Wiederholt Verstöße gegen die Infektionsschutzbestimmungen festgestellt

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat am Montagabend, 7. Dezember 2020, per Ordnungsverfügung einen Hotelbetrieb im Stadtbezirk Innenstadt bis auf weiteres geschlossen und versiegelt. Grund sind wiederholte und gravierende Verstöße gegen den Infektionsschutz und die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW, explizit §15 Abs. 1: "Untersagung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken"). Ferner stellten die Außendienst-Mitarbeitenden mehrfach unzulässige Prostitution in dem Betrieb fest. Der gestrige Einsatz war die dritte Kontrolle des Betriebes mit entsprechenden Feststellungen. Bereits am 9. November 2020 hatte die Stadt Köln in einer Pressemitteilung über Verstöße in dem Betrieb informiert.  

In der Nacht zu Montag, 7. Dezember 2020, informierte die Polizei Köln den Ordnungsdienst der Stadt Köln, dass in dem Hotelbetrieb Personen trotz des Beherbergungsverbots zu touristischen Zwecken untergebracht seien und dass der Prostitution nachgegangen werde. Beamte der Polizei Köln waren kurz zuvor wegen einer Auseinandersetzung zwischen Zuhältern und Prostituierten in dem Hotel im Einsatz gewesen.  

Gegen 0.20 Uhr suchten daher Ordnungsdienst-Mitarbeitende den Betrieb auf und sprachen mit den Polizeibeamten über deren Erkenntnisse. Der Verantwortliche vor Ort wurde aufgefordert, eine aktuelle Gästeliste vorzulegen. Letzterer versuchte augenscheinlich die Ordnungskräfte hinzuhalten, betonte, er wisse nichts von Prostitution und man halte sich an die CoronaSchVO NRW, nehme nur Gäste auf, die zu Weihnachten Freunde und Bekannte besuchen wollten. Da der Verantwortliche keine Gästeliste präsentierte, durchsuchten die Ordnungsdienst-Mitarbeitenden mit der Polizei alle Etagen und Zimmer des Betriebes.  

Dabei wurden folgende Feststellungen gemacht:
Im Hotelbetrieb waren mindestens 21 Personen untergebracht, die nicht aus wichtigem Grund beziehungsweise nicht gemäß der Ausnahmen der CoronaSchVO NRW dort nächtigten. Bei elf Personen konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass sie aus wichtigem Grund das Übernachtungsangebot ausnahmsweise wahrnahmen. Mehr als 30 Verstöße gegen das Meldegesetz wurden registriert, weil Hotelunterlagen nicht vollständig ausgefüllt waren. Ferner liegt ein Verstoß gegen die Rückverfolgbarkeit von Kontakten vor, da Hotelgäste nicht per Kontaktliste nach den Corona-Regeln erfasst wurden. Der Verantwortliche vor Ort konnte solch eine Liste nicht vorlegen und gab an, dass eine solche auch nicht geführt werde. Die Ordnungsdienst-Mitarbeiten stellten außerdem mehrere Verstöße gegen das Prostitutionsverbot nach CoronaSchVO NRW fest.  

Dem Verantwortlichen vor Ort wurde wegen der gravierenden Verstöße mündlich die Schließung des Betriebs per Ordnungsverfügung durch die Außendienst-Mitarbeitenden in Aussicht gestellt, sollte er bis zum Folgetag die 21 Personen nicht auschecken, deren Beherbergung beenden und den Betrieb konform zur CoronaSchVO NRW gewährleisten können.  

Am Montagnachmittag, 7. Dezember 2020, führte der Ordnungsdienst eine Nachkontrolle des Betriebes durch, um zu prüfen, ob der Verantwortliche vor Ort den Aufforderungen nachgekommen war. Im Verlauf der Kontrolle wurde ein reger Betrieb im Hotel festgestellt. Immer wieder checkten neue Gäste ohne wichtigen Grund für eine Ausnahme vom Beherbergungsverbot ein. Weder Angestellte, noch Betreiber unternahmen etwas dagegen. Der Ordnungsdienst musste daher feststellen, dass die Zuverlässigkeit von Angestellten und Betreiber nicht gegeben war, weil niemand in der Lage war, das Hotel verordnungskonform zu führen. Der Betrieb wurde abgeriegelt, um weiteren Check-in zu unterbinden und alle Zimmer zu kontrollieren.  

Dabei wurden erneut eine Vielzahl an Verstößen gegen das Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken und das Prostitutionsverbot nach CoronaSchVO NRW festgestellt. Die genaue Ermittlung der Verstöße dauert wegen der Vielzahl Betroffener aktuell an. Weil es bereits der dritte Einsatz mit gravierenden Verstößen war und der Verantwortliche vor Ort einen verordnungskonformen Betrieb nicht gewährleisten konnte, veranlasste der Ordnungsdienst den Verantwortlichen, die Gäste auszuchecken. Danach schloss der Ordnungsdienst das Hotel und versiegelte es.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit