Einzelhandelsbetriebe in der von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf nicht zulässig

61 Geltungsbereich _von Hünefeld Straße © Stadt Köln
Geltungsbereich von Hünefeld Straße

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 31. August 2023 den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung" gefasst. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 15. September 2016 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03, Arbeitstitel "von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung", beschlossen mit dem Ziel, Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich auszuschließen.  

Das etwa 39 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, Stadtteil Ossendorf.  

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt         

  • im Norden durch die Alte Escher Straße,         
  • im Osten durch die Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1699, 1613, 1644 und 927 Nordwestgrenze der Flurstücke 1663, 1679, 1680, 1624, 1513, 1502, 1510, Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545, Nordwestgrenze des Flurstückes 360, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich,        
  • im Süden durch die Mathias-Brüggen-Straße und         
  • im Westen durch die von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf  

Auf den zu dieser Bekanntmachung zur Veranschaulichung beigefügten Lageplan wird hingewiesen.  

Ziel der Planung ist es, auch auf der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/von-Hünefeld-Straße (Baugrundstück Mathias-Brüggen-Straße 112), Einzelhandel auszuschließen, so dass künftig Einzelhandelsbetriebe im gesamten Geltungsbereich nicht zulässig sind.    

Beteiligungsmöglichkeiten

Das städtebauliche Planungskonzept kann im Zeitraum von Donnerstag, 7. Dezember, bis einschließlich Freitag, 22. Dezember 2023 unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgerufen werden.  

Ergänzend wird das städtebauliche Planungskonzept im genannten Zeitraum beim Bürgeramt Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, Köln-Ehrenfeld, zu den dortigen Öffnungszeiten (https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00146/index.html) und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz, zur Einsichtnahme ausgehängt.

Die Aushänge im Ladenlokal sind von außen einsehbar.   Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-22803 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden.  

Stellungnahmen können bis einschließlich Freitag, 22. Dezember 2023, schriftlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld, Volker Spelthann, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, oder per E-Mail an Volker.Spelthann@stadt-koeln.de gerichtet werden.

Stellungnahmen per E-Mail Inhaltliche Auskünfte per E-Mail Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Bauleitplanung Bürgeramt Ehrenfeld Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit