Friedhofsverwaltung entfernt kostenlos den Grabstein

Bei Reihengräbern auf den Kölner Friedhöfen, in denen 1995 Verstorbene bestattet wurden, läuft nach der Ruhezeit von 20 Jahren das Nutzungsrecht ab. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Hinweisschilder an den Gräbern machen darauf aufmerksam, dass die Friedhofsverwaltung die Grabsteine entfernen wird. Wer will, kann das nach Einholen einer Abräumgenehmigung auch selbst tun.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Friedhöfe Lehmbacher Weg, Rath-Heumar, Westhoven und bestimmte Gräber auf dem Südfriedhof. Hier gilt eine längere Ruhezeit von 30 Jahren. Die Nutzungsrechte enden also erst 2025.

Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter 0221/221-25108.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit