Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden
Auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. Januar und 31. März 2005 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof oder Worringen erworben hat, kann das Nutzungsrecht auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet diese unter 0221 / 221-25108.