Menschen mit Gehbehinderung erhalten mehr Geld
Die Leistungen zur Mobilitätshilfe, die in Köln aktuell rund 750 Personen in Anspruch nehmen, werden mit dem Inkrafttreten des Haushalts erhöht. Das hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag, 17. November 2016, beschlossen. Die Mobilitätshilfe ist eine Leistung für bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln, denen im Schwerbehindertenausweis eine besondere Gehbehinderung mit dem Merkmal "aG" anerkannt wurde. Die monatlichen Leistungen werden wie folgt angepasst:
Die Grundpauschale, die für Taxifahrten oder als Anerkennungsbetrag für Freunde/Bekannte genutzt werden kann, erhöht sich von 30 auf 35 Euro pro Monat. Die Leistung wird automatisch auf das Konto des Berechtigten überwiesen. Reicht die Grundpauschale nicht aus, kann der Betrag aufgestockt werden. Sofern der Berechtigte für Fahrten ein Taxi oder einen Mietwagen nutzt, kann bei Vorlage entsprechender Quittungen die Pauschale bis zu einer Obergrenze von 200 Euro (ehemals 150 Euro) monatlich aufgestockt werden. Ist der Berechtigte auf die Nutzung eines Spezialfahrzeugs angewiesen, erhöht sich die Obergrenze auf 250 Euro (ehemals 200 Euro) pro Monat.