Neubauvorhaben soll von Gutachterverfahren begleitet werden

Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Stadtentwicklungsausschuss für die Sitzungen im Februar dieses Jahres eine Vorlage zur geplanten Erweiterung des Vereinsgebäudes der "Blauen Funken" am Kartäuserwall in der Kölner Innenstadt vor.

Der gemeinnützige Bauverein "Sachsenturm e.V." möchte die Vereinsräume der Traditionskarnevalsgesellschaft Blaue Funken am Kartäuserwall durch einen Neubau erweitern. Aktuell befinden sich die Räume im nördlichen ehemaligen Wehrturm des denkmalgeschützten mittelalterlichen Stadtmauerrestes entlang des Sachsenrings. Die Nutzung des in städtischer Liegenschaft befindlichen Turms wurde dem Verein Ende der 1960er Jahre mit einem Erbbaurechtsvertrag erlaubt. Der Verein hat den Turm ausgebaut und um einen Anbau erweitert. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen des Vereins und veränderter Anforderungen an Veranstaltungsräume, zum Beispiel im Hinblick auf die Barrierefreiheit, sieht der Verein die Notwendigkeit für einen weiteren Ausbau. Die neuen Räume sollen auch für die Aktivitäten des Vereins für das Stadtleben, insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit, nutzbar sein.

Eine nochmalige bauliche Erweiterung im Bereich der Stadtmauer selber hat die Stadt aus Denkmalschutzgründen ausgeschlossen. Als bestmöglicher Standort für einen Erweiterungsbau wurde die angrenzende städtische Grünfläche südlich des Blaue-Funken-Weges ausgewählt. Die Planung entspricht grundsätzlich dem "Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln". Dieser enthält den Vorschlag, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung zu verfolgen, was mit dem Bauvorhaben realisiert werden könnte.

Der Verein plant zunächst, in enger Abstimmung mit der Verwaltung und auf der Grundlage der städtischen Vorgaben ein architektonisches Gutachterverfahren durchzuführen. Dabei sollen qualifizierte Architekturbüros städtebaulich-architektonische Lösungen für dieses besondere Bauvorhaben entwickeln. Zu den wesentlichen Zielen gehören dabei der Erhalt einer hochwertigen Architektur unter Berücksichtigung des historischen Ortes und des Baudenkmals, die Schaffung flexibel nutzbarer Räume und eine hohe Energieeffizienz für den Neubau.

Vorgesehen ist ein maximal dreigeschossiger Erweiterungsbau. Der geplante Baukörper mit maximal 20 Meter Länge nimmt die Flucht der äußeren Begrenzung der Stadtmauer nach Westen und des bestehenden Anbaus nach Osten auf. Er soll im ersten Obergeschoss an das vorhandene Gebäude angeschlossen werden. Die Eingriffe in die Grünfläche und den Baumbestand wären auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren, Stellplätze für Rad- und Autofahrer müssen außerhalb der Grünfläche nachgewiesen werden. Auch hinsichtlich der Höhe des Neubaus gibt es bezogen auf den vorhandenen Anbau und den Wehrgang der Stadtmauer städtebauliche Vorgaben.

Im Anschluss an das architektonisch-städtebauliche Qualifizierungsverfahren soll zur Schaffung von Planungsrecht für eine mögliche Genehmigung des Bauvorhabens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. An diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit