Klimaschutzleitlinien und 20 Millionen Euro Förderung für die "Solaroffensive"

Mit dem 20 Millionen Euro schweren Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – Klimafreundliches Wohnen" wird eine neue Förderstruktur als wichtiger Baustein der Solaroffensive in Köln geschaffen. Darüber hinaus hat die Verwaltung der Stadt Köln die "Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" (Klimaschutzleitlinien) erarbeitet.  

Über die entsprechenden Beschlussvorlagen soll der Rat in seiner Sitzung am 17. März 2022 entscheiden, vorab werden die Konzepte dem Ausschuss Umwelt und Grün in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 vorgelegt. Beide Programme sind vorgezogene Maßnahmen der Gesamtstrategie zu "Klimaneutrales Köln bis 2035", die bis Sommer erarbeitet wird.    

"Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen"   

Das bisher bestehende Förderprogramm (Altbausanierung und Energieeffizienz) wurde weiterentwickelt, um mit der Förderung von Photovoltaik und von Blockheizkraftwerken sowie der Verwendung umweltgerechter Dämmstoffe Kölner Schwerpunkte zu setzen und somit den Ausbau von Photovoltaik in Köln weiter voranzubringen. Durch das überarbeitete Förderprogramm werden auch durch den Bund unterstützte Maßnahmen einfacher und transparenter zusätzlich finanziert. Mit einem erweiterten Maßnahmenprogramm sollen Hauseigentümer*innen unterstützt und motiviert werden, klimafreundliches Wohnen in ihren Gebäuden umzusetzen.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Das gesamte Handeln der Verwaltung ist darauf ausgerichtet, bis zum Jahr 2035 ein klimaneutrales Köln zu schaffen. Klar ist, dass wir dieses Ziel nicht alleine erreichen können, sondern die Unterstützung aller Kölner*innen brauchen. Besonders im Bereich der Energieerzeugung muss der Umstieg auf saubere Energie schnell gelingen, um die Klimaziele zu erreichen. Mit dem neuen Förderprogramm schafft die Stadt Köln ein Angebot, um den Umstieg finanziell noch attraktiver zu machen.   

Die Überarbeitung des Programms (der Richtlinie) hat das Ziel, Maßnahmen, die auch durch den Bund gefördert werden, an die Bedingungen der Bundesförderung anzupassen und bei Köln-spezifischen Förderschwerpunkten eigene Förderbausteine anzubieten. Durch die Neustrukturierung werden die Antragstellung und die Antragsbearbeitung vereinfacht. Durch die Einbindung der Energie-Experten*innen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bei bundesgeförderten Maßnahmen wird eine Qualitätskontrolle vor Ort sichergestellt.  

Durch die Weiterentwicklung werden die Förderbedingungen insbesondere für Photovoltaik attraktiver: Der Förderbetrag wird von 150 Euro auf 250 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) Anlagenleistung angehoben sowie die maximale Anlagenleistung von 30 auf 50 kWp erhöht (Kilowatt-Peak ist eine Maßeinheit, mit der die Höchstleistung einer Photovoltaik-Anlage angegeben wird). Damit fördert die Stadt Köln zum Beispiel die Installationen einer PV-Anlage mit einer Anlageleistung von 10 kWp mit 2.500 Euro. Das entspricht einem Sechstel der gesamten Installationskosten von rund 15.000 Euro.  

Neu ist die Förderung von Batteriespeichern und Stecker-Solargeräten. Bei gleichzeitiger Begrünung gibt es weitere Zuschüsse für Photovoltaik oder Solarthermie-Anlagen.  

Die Stadt Köln wird als nächsten Schritt die neuen Förderschwerpunkte des Bundes zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ("Osterpaket" und "Sommerpaket") in das bestehende Förderprogramm integrieren und Fördermöglichkeiten im Bereich Photovoltaik für Nichtwohngebäude (unter anderem Gewerbegebäude) entwickeln. Insbesondere das in Köln besonders große Potential für den Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen soll hiermit ausgeschöpft werden.  

William Wolfgramm, Beigeordneter für Umwelt, Klima und Liegenschaften:

Der Ausbau Regenerativer Energien ist ein ganz wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Klimaneutralität. Hauseigentümer*innen sind dabei wichtige Unterstützer*innen bei der Umsetzung. An sie richtet sich die erste Stufe unseres Förderprogramms, das wir jetzt auf den Weg bringen. Weitere Bausteine werden folgen.   

Im Haushalt der Stadt Köln sind für die Förderung rund 20 Millionen Euro bereitgestellt, um entsprechende Projekte zu unterstützen. Die Stadt Köln geht davon aus, dass in der ersten Stufe Förderanträge über rund fünf Millionen Euro gestellt werden. Sollte es bereits in dieser ersten Ausbaustufe des Programms Mehrbedarfe geben, werden entsprechende Mittel nachgelegt.  

Es ist geplant, die Richtlinie zum 1. April 2022 in Kraft zu setzen. Durch den Stopp der Bundesförderung am 24. Januar 2022 werden die Förderbestandteile, die auf die Bundesförderung aufsetzen und einen entsprechenden Fördermittelbescheid voraussetzen, zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme in Kraft gesetzt. Die Antragstellung soll so schnell wie möglich auch online erfolgen können.  

Unter dem nachfolgenden Link im Ratsinformationssystem der Stadt Köln kann die Vorlage zum Förderprogramm (Solaroffensive) eingesehen werden.

Fortschreibung der Richtlinie "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen"

Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben  

Als einen weiteren Baustein zur Erreichung der Klimaziele schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln die "Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" (Klimaschutzleitlinien) zur Entscheidung vor. Hiermit reagiert die Verwaltung auf den am 9. Juli 2019 ausgerufenen Klimanotstand und die durch Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 beschlossene gesamtstädtische Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.  

In einer stark wachsenden Stadt wie Köln mit hoher Neubautätigkeit werden mit den Leitlinien wichtige Weichen für verstärkte Klimaschutzaktivitäten im Bereich Planen und Bauen gestellt. Ziel ist es, dass der Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln berücksichtigt wird – zum Beispiel durch die Energieversorgung möglichst aus lokal verfügbaren Erneuerbaren Energien.  

Die Klimaschutzleitlinien sind ein wichtiger städtischer Hebel, der den energetischen Bedarf reduziert und zu einem verstärkten Einsatz von lokalen erneuerbaren Energien führt. Die Kernanforderung ist ein hoher baulicher Standard von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von Photovoltaik. Klimaschutzaspekte werden in den Qualifizierungsverfahren, in der verbindlichen Bauleitplanung bei Neuaufstellung sowie bei der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung von kommunalen Flächen berücksichtigt. Die Klimaschutzleitlinien werden regelmäßig an die aktuell geltenden Rahmenbedingungen angepasst. Sie enthalten einen dynamischen Verweis zu den Effizienzklassen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).  

Nach direktem fachlichem Austausch mit anderen Städten sowie allen fachlich relevanten Dienststellen wurden die Leitlinien vorab mit Expert*innen des Kölner Wohnungsbauforums, der KölnBusiness GmbH, der Industrie- und Handelskammer Köln und der Handwerkskammer zu Köln beraten.  

Unter dem nachfolgenden Link im Ratsinformationssystem der Stadt Köln kann die Vorlage zu den Klimaschutzleitlinien eingesehen werden.

Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit