Verwaltung bringt Beschlussvorlage zu einer ordnungsbehördlichen Verordnung ein
Die Stadt Köln hat am heutigen Freitag, 14. März 2025, eine Beschlussvorlage über den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) über ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz veröffentlicht und in die politischen Gremien eingebracht. Die Beschlussvorlage wird am Donnerstag, 20. März 2025, in der Bezirksvertretung Innenstadt und am Montag, 24. März 2025, im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen beraten. Die Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am Donnerstag, 3. April 2025, vorgesehen.
Wie in den Pressemitteilungen vom 16. Dezember 2024 und 5. Februar 2025 erklärt, handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren: zum einen die bereits bekannte, seit 7. Februar 2025 geltende Allgemeinverfügung, zum anderen eine seit Mitte Dezember im Beteiligungsprozess entstehende ordnungsbehördliche Verordnung, die Mitwirkungen durch Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Polizei, IHK, Kirche) und Stellungnahmen von Bürger*innen vorsieht und von den politischen Gremien beschlossen wird. Diese Verordnung löst die Allgemeinverfügung ab. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.
Der Entwurf sieht ein Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz von montags bis sonntags im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr vor. Diese Anpassung gegenüber der Allgemeinverfügung resultiert aus den Erfahrungen und den gemessenen Lärmimmissionen. Wegen der großen Beliebtheit des Brüsseler Platzes im Belgischen Viertel kommt es bei trockener Witterung regelmäßig an allen Wochentagen zu Menschenansammlungen. Bereits kleinere Menschenmengen von 20 bis 50 Personen (ohne lautes Grölen und Johlen) machen es nach aktuellen Lärmmessungen für den Gesundheitsschutz der Anwohner*innen notwendig, das Verbot auf alle Wochentage zu erstrecken.