Umweltamt weist auf Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes hin

Das Eisenbahn-Bundesamt führt bis zum 7. März eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes durch. Köln ist mit der Hohenzollernbrücke und der Südbrücke für den Schienenverkehr von wesentlicher Bedeutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen und der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehschreibe des internationalen Schienenfernverkehrs. Da viele Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das Kölner Stadtgebiet führen und hier Lärmbelastungen mit sich bringen, weist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auf die Initiative des Eisenbahn-Bundesamtes hin. Bereits im vergangenen Sommer hat das Bundesamt in einer ersten Phase mit dem Erstellen eines Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen.

Die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken ist ein mehrstufiger Prozess. Die Einbindung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil; darum gibt es eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei können nicht nur betroffene Einzelpersonen mitmachen, sondern auch beispielsweise Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessensgemeinschaften. Innerhalb der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Interessierte bis zum 7. März 2018 die Gelegenheit, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplans zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan wird Mitte 2018 veröffentlicht.

Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an.

Alternativ können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung Postfach 601230, 14412 Potsdam, geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht zur Verfügung.

Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen sind in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nachlesbar.

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt per E-Mail oder postalisch mit dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" an die Zentrale in Bonn, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, gerichtet werden.

Weitere Informationen des Eisenbahn-Bundesamtes Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes - Faltblatt Fragen per E-Mail Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit