Kommission zur Stärkung der Bezirke entwickelte neuen "Abgrenzungskatalog"

Die neun Kölner Stadtbezirke haben zwischen 83.000 und 150.000 Einwohner, und diejenigen mit mehr als 100.000 Einwohnern entsprechen damit dem Begriff "Großstadt". Die Bezirksvertretungen sind nach der Gemeindeordnung für alle Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Zur Stärkung der Bezirke hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ende 2016 eine Kommission eingerichtet, die unter ihrem Vorsitz Vorschläge und Verfahren entwickelt, wie die Selbständigkeit der Bezirke gefördert werden, Abstimmungsprozesse verschlankt und mehr Transparenz darüber geschaffen werden kann, wer über welche Angelegenheiten entscheidet. In der Kommission arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretungen, des Rates und der Verwaltung zusammen. In der letzten Sitzung konnte die Kommission einen wesentlichen Arbeitspunkt abschließen:

Oberbürgermeisterin Reker hat daraufhin den sogenannten "Abgrenzungskatalog" zur Zuständigkeitsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen als Richtlinie für die Verwaltung in Kraft gesetzt:

Ich bedanke mich sehr bei den Mitgliedern der Kommission, dass sie so konstruktiv und ergebnisorientiert zusammengearbeitet haben. Der Katalog bringt mit seinen konkreten Beispielen mehr Klarheit und Transparenz bei der Frage, ob eine Angelegenheit bezirkliche oder überbezirkliche Bedeutung hat.

Mit diesem Katalog werden keine neuen Zuständigkeiten geschaffen, sondern bestehende Zuständigkeiten werden mit konkreten Beispielen veranschaulicht, unter anderem zu Straßen und Plätzen, Schulen, Denkmälern, Kultur- und Sporteinrichtungen, sowie Grün- und Parkanlagen (siehe Ratsinformationssystem Vorlagennummer 2064/2019).

Die Kommission hat aktuell außerdem eine Bilanz ihrer bisherigen Arbeit gezogen:

Auf ihre Anregung hin wurde Mitte 2017 eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung beschlossen: Die Kommission hat sich als wichtiges Forum für die Zusammenarbeit der Beteiligten etabliert: von der Klärung von Einzelfällen bis hin zur Abstimmung von Verfahren, wie einerseits Rat und Ausschüsse und andererseits die Bezirksvertretungen beteiligt werden. Das 2018 vereinbarte Verfahren bei der Spielplatzbedarfsplanung ist dabei ein Best Practice Beispiel: Die qualitativen Standards wurden in den Bezirken und den Ausschüssen vorberaten und vom Rat beschlossen. Die konkreten Maßnahmen werden dann von der jeweiligen Bezirksvertretung beschlossen. Für die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen wurde ein Verfahren zur Priorisierung durch die Bezirksvertretungen erarbeitet, erprobt und ausgewertet: Die Bezirksvertretungen sollen steuern können, welche Straßenbaumaßnahmen an bezirklichen Straßen, über die akute Verkehrssicherungspflicht der Stadt hinaus, im jeweiligen Jahr umgesetzt werden.

Die Kommission wird ihre Arbeit fortführen und insbesondere das Thema Haushalt betrachten. Ziel ist, künftig im Haushalt bezirkliche Budgets für die Aufgabenerfüllung der Bezirksvertretungen abzubilden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit