Verwaltungsgericht untersagt Offenhalten von Verkaufsstellen am 8. Januar 2017

Der für den kommenden Sonntag, 8. Januar 2017, geplante verkaufsoffene Sonntag in Köln-Porz-Eil wird nicht stattfinden. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln am 2. Januar 2017 entschieden hatte, dass die Verkaufsstellen nicht geöffnet sein dürfen, hat die Stadt Köln dies dem Veranstalter mitgeteilt.  

Die Stadt Köln war bis zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln davon ausgegangen, dass der verkaufsoffene Sonntag der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung entspricht. Das Verwaltungsgericht vertritt jedoch eine andere Rechtsauffassung. Es stellte fest, die Voraussetzung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW, dass die Ladenöffnung aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen genehmigt werden kann, sei hier nicht erfüllt. Eine sonntägliche Ladenöffnung aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen sei nur zulässig, wenn die öffentliche Wirkung der Märkte und Messen gegenüber der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe. Für den 8. Januar 2017 sei nicht festgestellt worden, dass der zur Begründung herangezogene "Neujahrsmarkt" eine derart prägende Wirkung habe. Vor allem fehle es an einer aussagekräftigen Prognose hinsichtlich der durch den "Neujahrsmarkt" zu erwartenden Besucherströme.  

Die Stadt Köln verzichtet darauf, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einzulegen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit